Akustische Optimierung von Räumlichkeiten oder Maschinen dienen der Vorbeugung von gesundheitlichen Schäden. Der Schutz vor Lärmemissionen tritt immer mehr in den Vordergund.
Übermäßiger Lärmeinfluss am Arbeitsplatz, sowie in öffentlichen und privaten Gebäuden unterliegen gesetzlichen Bestimmungen. Ob Mehrfamilienhaus oder Doppelhaus, Geschäftsräume oder Hochhaus – die Schallschutzverordnung DIN 4109 ist zu beachten. Ein Schallschutznachweis ist bei Neubau und Umbau erforderlich, in der Regel ist dieser bei freistehenden Einfamilienhäusern kein Nachweis zu erbringen.
Die Physik erklärt, dass sich Schall wie eine Welle fortsetzt. Die Wohnraumgestaltung und das Inventar beeinflussen daher die Ausbreitung von Schall. Während im Wohnraum meist eine Trittschalldämmung oder schalldämpfende Maßnahmen bei Fenstern und Türen eine angenehme Lautstärke sorgen
In der Industrie und dem Gewerbe geht unangenehme Lautstärke meist von Maschinen aus. Anhaltende Lärmeinwirkungen (Geräuschemissionen) aus dem Inneren eines Gebäudes machen Menschen empfindlicher und gefährden letztendlich dessen Gesundheit.